Haftung bei Fahrgemeinschaften

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden

Für Fahrgemeinschaften muss keine zusätzliche Insassenversicherung abgeschlossen werden. Alle Mitfahrer sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich abgesichert.

Eine ADAC Info zum Thema findest Du hier.

Dennoch sollten vor Antritt der ersten gemeinsamen Fahrt alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft eine schriftliche Haftungsbeschränkung unterschreiben, damit eventuell übertriebenen Schadensersatzansprüchen vorgebeugt werden kann.

ADAC Info: Formular zur vertraglichen Haftungsbeschränkung

Bußgelder

Innerhalb der Fahrgemeinschaft sollte geregelt werden, wie die Kosten für Bußgelder z.B. für Geschwindigkeitsübertretungen aufgeteilt werden sollen.

Fahrt zum Arbeitsplatz

Arbeitnehmer, auch ihm Rahmen von Fahrgemeinschaften, sind bei Wegeunfällen , d.h. Personenschäden auf dem Weg zur oder von der Arbeit, über den Arbeitgeber durch die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies gilt auch für Umwege, um Mitfahrer abzuholen oder nach Hause zu bringen.

Hinweis

Die Angaben zur Haftung für Schäden basieren auf allgemein zugänglichen Informationen,  die 5slmobil hier zusammengefasst hat, und erfolgen ohne Gewähr.  5slmobil erteilt keinen Rechtsrat und haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben.

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